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Jahreshauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der DBU. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich zwischen dem 15. Februar und dem 15. März statt. Sie wird vom Präsidenten schriftlich, unter Bekanntgabe von Ort und Tagesordnung mit einer Frist von einem Monat einberufen.

Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus dem Mitgliedern des Gesamtvorstandes, den Vorsitzenden der Landesverbände und der Anschlussverbände, den Delegierten der Landesfachverbände, je einem Delegierten der Anschlussverbände, den Mitgliedern des Sportausschusses, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, dem Ehrenpräsidenten und deren Ehrenmitgliedern.

Berichte DBU Jahreshauptversammlungen

Zahlreiche Landesvertreter nahmen an der Jahreshauptversammlung 2018 teil
Jahreshauptversammlung

DBU-Jahreshauptversammlung 2018  >

03.03.2018
 

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Letzte Änderung: Sonntag, 2. März 2014