Name der Seite: Sportausschuss
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Autor: DBU
Stand: 16.01.2025
Der Sportausschuss dient zur Durchführung des Sports. Er tagt auf Einladung des Sportdirektors bei Bedarf, wobei der Sportdirektor die Tagungsleitung durchführt. Seine Stellvertreter in Bezug auf die Leitung sind der Bundessportwart und nachfolgend der stellvertretende Bundessportwart.
In diesem Ausschuss wird z. B. die DBU Sportordnung bearbeitet und dem Vorstand zur Verabschiedung vorgelegt, des Weiteren werden u a. nationale Meisterschaften und die Bundesliga geplant.