Name der Seite: Rechnungsprüfer
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Autor: DBU
Stand: 13.11.2024
Die Hauptversammlung wählt auf die Dauer von drei Jahren zwei Rechnungsprüfer und einen Ersatzprüfer. Diese Personen dürfen keinem Organ außer der Hauptversammlung angehören. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Finanzordnung der DBU.